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Verstößt SPUKIJZ gegen das Wettbewerbsgesetz Markt und Overheid?

Von Shiva de Winter · 21. Oktober 2022

Ursprünglich auf LinkedIn veröffentlicht am 21. Oktober 2022 · von Shiva de Winter, De WaterExpert.

Anfang Oktober ist der Interim-Prüfbericht Oktober 2022 des Ministeriums für Gesundheit (VWS) erschienen. In diesem Bericht wird ausführlich auf die Arbeitsweise des VWS sowie auf die verschiedenen Subventionen und Vorschüsse eingegangen.

Der vollständige Bericht: http://lnnk.in/b8fH

Die weiterhin verwendeten Informationen stammen von der Website der niederländischen Regierung (Rijksoverheid) zum Gesetz Markt und Overheid: http://lnnk.in/eyfb

 Nachfolgend der Text von Kapitel 3.3.3 über SPUKIJZ samt ergänzenden Informationen.

 Kapitel 3.3.3 Schwerpunkte, spezifische Zuwendungen, Eisbahnen und Schwimmbäder sowie Sportförderung

Ausgangstext:

Im Rahmen der spezifischen Zuwendung für Eisbahnen und Schwimmbäder kann eine Gemeinde einen Antrag auf Ausgleich des Betriebsdefizits eines Schwimmbades oder einer Eisbahn stellen, sofern dieses Defizit auf die Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 zurückzuführen ist.

Ergänzende Informationen:

Bei der Umsetzung von SPUKIJZ wurde von Anfang an sowohl vom VWS als auch von der Vereinigung Sport und Gemeinde (Interview Andre de Jeu, Schwimmbadbranche) darauf hingewiesen, dass diese Zuwendung ausdrücklich für jene Schwimmbäder galt, die sich im Eigentum der Gemeinde (Immobilie) befanden – selbst wenn sie von kommerziellen, börsennotierten Unternehmen betrieben wurden. Diese Unternehmen haben neben der üblichen jährlichen kommunalen Betriebsvergütung durch die Gemeinde zusätzlich SPUKIJZ-Mittel erhalten, um weitere Betriebsdefizite zu decken. Viele dieser Bäder konnten ihr Geschäftsjahr ohne Verlust und einige sogar mit einem Plus abschließen.

 Ausgangstext:

In der Regelung wird der Bestimmung der Betriebsdefizite infolge von COVID-19 nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt. Dies kann neben dem Risiko unzulässiger staatlicher Beihilfen auch zu Unsicherheiten im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit führen.

 Ergänzende Informationen:

Auf Grundlage der umgesetzten SPUKIJZ-Zuwendung lässt sich mit Blick auf das Gesetz Markt und Overheid feststellen, dass gravierende Mängel im Hinblick auf die zugewiesene Subvention für die Betriebsdefizite im Zusammenhang mit den bei Schwimmbädern ergriffenen Corona-Maßnahmen zu erkennen sind. Hier wurden also Mittel bereitgestellt, die ausschließlich öffentlichen Bädern zugutekamen, wobei jedoch die kommerziellen Betreiber die Subventionen erhielten. Diese Betreiber mussten ihre Preise während, zwischen und nach der Corona-Krise und den Lockdowns nicht anpassen oder erhöhen. Damit verstößt die öffentliche Hand gegen eine zentrale Vorschrift des Gesetzes Markt und Overheid.

 Begünstigungsverbot

Behörden dürfen ihre eigenen öffentlichen Betriebe nicht gegenüber konkurrierenden Unternehmen bevorzugen – etwa durch das Angebot besonders günstiger Tarife.

 Ausgangstext:

Im Jahr 2023 läuft die spezifische Zuwendung zur Sportförderung aus. 2024 tritt die neue Regelung in Kraft. In den vorangegangenen Prüfjahren haben wir wesentliche Unsicherheiten und Unrechtmäßigkeiten bei den Bewilligungen und Festsetzungen festgestellt. Unsere Stichprobe zu den Bewilligungen wird ein Bild der hochgerechneten Fehler und Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit für 2022 sowie ein Bild der zugrunde liegenden Ursachen zeichnen. Unsere Prüfung der Festsetzungen für 2022 wird zeigen, ob die Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit abgenommen haben.

3.4 Der Umfang der Feststellungen infolge der Nichteinhaltung der Beihilferegeln wird 2022 voraussichtlich zurückgehen

 Im Jahr 2021 haben wir Fehler und Unsicherheiten in Höhe von 301 Mio. € im Bereich der staatlichen Beihilfen festgestellt, davon 207 Mio. € bei Subventionsregelungen und 94 Mio. € bei Instituts- und Projektsubventionen. Bei den wichtigsten Subventionen haben wir geprüft, inwieweit diese Fehler und Unsicherheiten, die ihren Ursprung in vergangenen Jahren haben – als der Beihilfegesetzgebung noch deutlich weniger Aufmerksamkeit geschenkt wurde –, auch 2022 fortwirken. Die Untersuchung zu den staatlichen Beihilfen ist noch nicht abgeschlossen.

Beim Abschluss neuer Subventionsregelungen widmet das VWS den Beihilferegelungen stets Aufmerksamkeit, unter anderem durch das Ausfüllen eines Standardformulars, in dem die Kriterien für staatliche Beihilfen behandelt werden. Es empfiehlt sich, die Antwort auf alle 5 Kriterien zu begründen. Häufig beschränkt sich das VWS dabei auf das ausschlaggebende Kriterium.

Zum 1. Juli 2022 ist der „befristete Beihilferahmen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen COVID-19-Ausbruchs" ausgelaufen. Für Subventionsregelungen ab diesem Zeitpunkt, beispielsweise Corona-Stellen im Gesundheitswesen 2022, ist dies ein Schwerpunkt.

Staatliche Beihilfen können auch bei anderen Geldflüssen als Subventionen auftreten, etwa bei spezifischen Zuwendungen und Aufträgen. Im Prüfjahr 2021 zeigte sich beispielsweise, dass die Beihilfeprüfung der spezifischen Zuwendung für Eisbahnen und Schwimmbäder vom VWS nicht durchgeführt wurde, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit geführt hat. In unserer Prüfung 2022 werden wir die Beihilfeprüfung erneut einbeziehen.

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